§82b GewO Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung der genehmigten Betriebsanlage wird im §82b GewO geregelt.

Was bedeutet die §82b GewO Prüfung?

Der Inhaber muss seine Betriebsanlage nach der Errichtung und vor der Verwendung prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgt durch akkreditierte Stellen, staatlich autorisierte Anstalten, Ziviltechniker, Sicherheitsfachkräfte oder durch den Inhaber (mit bestimmten Voraussetzungen) selbst. Sie wird in der Gewerbeordnung geregelt. Eine Betriebsstätte wird mittels Bescheid genehmigt – der Inhaber erhält eine Betriebsanlagengenehmigung. Um nun sicherzustellen, dass dieser Betrieb nach Jahren der Verwendung den gleichen Auflagen der Behörden und den gewerberechtlichen Vorschriften entspricht, wird eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung des Betriebes gemacht und diese Prüfung wird nach §82b GewO durchgeführt.

Wann ist eine Prüfung fällig?

Die Prüfung ist alle 5-6 Jahre fällig, je nachdem wo die Betriebsanlage lt. GewO einzuordnen ist, oder wie sie lt. Bescheid vorgeschrieben ist.

Genaueres ist der Gewerbeordnung und dem Genehmigungsbescheid der Behörde zu entnehmen.