Absturzgefahr

Arbeiten auf erhöhten Standplätzen (Podesten, Zwischendecken, Wandöffnungen, Bodenöffnungen, Rampen, Schächten, Kanälen usw.) lassen sich nicht vermeiden. In diesen Fällen sind Abdeckungen bzw. Geländer erforderlich und vorzusehen. Sollte das nicht möglich sein, so muss die Gefahrenstellen entsprechend gekennzeichnet werden (zB. bei Laderampen), oder es müssen Absturzsicherungen verwendet werden.

Bei den Absturzsicherungen wird zwischen primären, sekundären Absturzsicherungen, sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterschieden.

Rechtliche Grundlage: §§ 20 Abs. 2, 61 Abs. 3 ASchG, §§ 7-10 BauV, § 11 AStV