Absturzsicherungen
Bei den Absturzsicherungen wird zwischen primären, sekundären Absturzsicherungen, sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterschieden.
Eine primäre Absturzsicherung ist eine Abdeckung, Umwehrung und/oder Abgrenzung.
Eine sekundäre Absturzsicherung ist zum Beispiel ein Fanggerüst, Auffangnetz oder Dachschutzblende.
Unter die persönliche Schutzausrüstung fallen alle Arten von Auffanggurten (auch bekannt als Klettergeschirr – aber Achtung: Eine herkömmliche Kletterausrüstung aus dem Sportgeschäft ist nicht gleich eine zugelassene PSA für berufliche Tätigkeiten). Die PSA muss die CE Kennzeichnung tragen und von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft worden sein.
Rechtliche Grundlagen: §§ 7-10 BauV, §§ 20 Abs. 2, 61 Abs. 3, 69 und 70 ASchG, § 44 PSASV