Akkreditierung
Die Akkreditierung kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Glauben schenken“. Man versteht die formelle Anerkennung, dass eine Prüf-, Überwachungs-, oder Zertifizierungsstelle zur Ausübung von Prüfungen, Überwachungen und/oder Zertifizierungen befugt ist.
Die rechtliche Grundlage für die Akkreditierungen in Österreich ist das Akkreditierungsgesetz (AkkG).