Alarmeinrichtungen
Eine Alarmeinrichtung kann von den Behörden vorgeschrieben werden, wenn zu befürchten ist, dass der Eintritt einer vorhersehbaren Gefahr nicht rechtzeitig von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrgenommen werden kann und diese somit nicht ausreichend Zeit für die Flucht oder für Gegenmaßnahmen haben.
Alarmeinrichtungen können zB. Brandmeldeanlagen sein, oder auch Gasmelder etc.
Rechtliche Grundlage: § 12 AStV