Anhörung und Beteiligung
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend Sicherheit und Gesundheit anzuhören – dies ist die Anhörung.
Die Beteiligung geht über die Anhörung hinaus und bedeutet Mitspracherecht bei bestimmten Entscheidungen wie der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe. Vor allem haben Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) das Beteiligungsrecht – wenn es diese Belegschaftsorgane im Betrieb nicht gibt, so müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt beteiligt werden.
Rechtliche Grundlage: § 13 ASchG, SVP: § 11 Abs. 5 und 6 ASchG