Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz

Jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, aktiv über die Sicherheit und den Gesundheitszustand seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wachen und die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern. Das bloße Einhalten von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist aufgrund der Formulierung im ASchG nicht mehr möglich – es gibt auch sogenannte Schutzziele.

Rechtliche Grundlage: ASchG (insbesondere § 3)