Arbeitnehmerschutz in Österreich
Ganz allgemein kann zwischen dem technischen Arbeitnehmerschutz und dem Verwendungsschutz unterschieden werden.
Der technische Arbeitnehmerschutz wird im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Verordnungen geregelt und zielt auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchführung der Arbeit ab.
Der Verwendungsschutz hat einen personenbezogenen Zugang und zielt auf den Schutz bestimmter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Zum Beispiel: Arbeitszeitgesetz (AZG), Arbeitsruhegesetz (ARG), Mutterschutzgesetz (MSchG), Kinder und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG).