Arbeitsinspektion (AI)
Die Arbeitsinspektion wird oft als Behörde des Grauens vorverurteilt, aber dem ist nicht so. Neben den Kontrollen, ob rechtliche Mindestvorschriften eingehalten werden, soll der Arbeitsinspektor auch verstärkt eine beratende Funktion in Fragen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz einnehmen.
Nicht nur der Arbeitsinspektor schreibt Maßnahmen vor, sondern auch der Arbeitgeber selbst kann dies tun. Diese sind meist der Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung zu entnehmen. So können eigene Ideen zur Umsetzung der rechtlichen Vorschriften verwirklicht werden.
Die Arbeitsinspektion ist in 19 regionale Aufsichtsbezirke gegliedert und für Bauarbeiten besteht eine eigene Arbeitsinspektion.
Rechtliche Grundlagen: ArbIG, Aufgaben in § 3, § 3 Abs. 1, 2 ASchG