Arbeitskorb
Arbeitskörbe dürfen nur mit Kranen, mechanischen Leitern oder Hubstaplern Arbeitsmittel gehoben werden. Jeder Arbeitskorb und jedes Arbeitsmittel muss in Kombination zugelassen sein. Sprich: Ein Arbeitskorb von einem Stapler darf nicht automatisch mit einem Kran verwendet werden.
Durch die folgenden zwei Bedingungen ist eine Kombination zugelassen:
- der Hersteller des in Frage kommenden Arbeitsmittel hat die Verwendung des in Frage kommenden Arbeitskorbes ausdrücklich vorgesehen
- es wurde für die Kombination Arbeitsmittel + Arbeitskorb eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO durchgeführt
Rechtliche Grundlagen: §§ 21, 22, 52 AM-VO