Arbeitskorb

Arbeitskörbe dürfen nur mit Kranen, mechanischen Leitern oder Hubstaplern Arbeitsmittel gehoben werden. Jeder Arbeitskorb und jedes Arbeitsmittel muss in Kombination zugelassen sein. Sprich: Ein Arbeitskorb von einem Stapler darf nicht automatisch mit einem Kran verwendet werden.

Durch die folgenden zwei Bedingungen ist eine Kombination zugelassen:

  • der Hersteller des in Frage kommenden Arbeitsmittel hat die Verwendung des in Frage kommenden Arbeitskorbes ausdrücklich vorgesehen
  • es wurde für die Kombination Arbeitsmittel + Arbeitskorb eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO durchgeführt

Rechtliche Grundlagen: §§ 21, 22, 52 AM-VO