Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit auf Grund beruflicher Tätigkeiten. Mit Stand 31.07.2021 gibt es in Österreich 53 anerkannte Krankheiten beruflicher Herkunft, aber durch eine Generalklausel können auch Krankheiten unter Versicherungsschutz sein, welche durch schädigende Strahlen und Stoffe hervorgerufen werden.
Genaueres hierzu finden Sie auf der Seite der AUVA. Dort ist auch eine aktuelle Liste zu finden.
Um Berufskrankheiten vorzubeugen, sollten die Präventivfachkräfte aktiv tätig werden. Idealerweise starten Sie ein Gesundheitsförderungs-Projekt.
Einige häufige Berufskrankheiten (inkl. der Anzahl 2018) sind:
- Lärmschwerhörigkeit 640
- Hauterkrankungen 124
- Bösartige Neubildungen der Lunge 108
- Allergisches Asthma bronchiale 74
- Atemwegs- und Lungenerkrankungen 73
- Infektionskrankheiten 15
- Übrige 106
Quelle: Auszug aus Statistik 2018, AUVA
Generalklausel § 177 Abs. 2 ASVG besagt: Eine Krankheit, die ihrer Art nach nicht in der Liste enthalten ist, gilt als Berufskrankheit, wenn die Unfallversicherung im konkreten Fall auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass diese Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit.