Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Arbeitssicherheit, bzw. der ArbeitnehmerInnenschutz ist derzeit die einzige Säule, welche gesetzlich verpflichtet ist. Die beiden anderen Säulen, betriebliche Gesundheitsförderung (kurz BGF) und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (kurz BEM) sind freiwillig.

Was bedeutet ArbeitnehmerInnenschutz?
Der ArbeitnehmerInnenschutz ist die Grundlage für die Sicherheit und Gesundheit von ArbeitnehmerInnen. In jeder Arbeitsstätte müssen die Arbeitsplätze überprüft und evaluiert werden, ebenso müssen alle Vorschriften eingehalten werden. Gezielter Arbeitnehmerschutz soll Unfallgefahren, Berufskrankheiten und Dauerschäden vermeiden.
Welche Vorteile hat der ArbeitnehmerInnenschutz für den Arbeitnehmer?
Die Arbeitsstätte soll für alle ArbeitnehmerInnen so gestaltet sein, dass diese keiner Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, ebenso sollen physische und psychische Belastungen so gut es geht vermieden werden. Eine gesunde Mitarbeiterin, ein gesunder Mitarbeiter ist das wertvollste für jeden Arbeitgeber.
Welche Vorteile hat der ArbeitnehmerInnenschutz für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber hat insofern den Vorteil, dass durch einen guten ArbeitnehmerInnenschutz seine Mannschaft gesund, zufrieden und motiviert ist. Diese Punkte senken zB. Ausfalltage durch Krankenstände enorm und sparen dadurch auch wieder Kosten.
Was ist Betriebliche Gesundheitsförderung überhaupt?
Eine WIN-WIN-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Durch die Optimierung der betrieblichen Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen kann Arbeit gesund gestaltet werden. BGF soll zur Erhaltung und Verbesserung der physischen, psychischen und sozialen (Leistungs-)Fähigkeiten der ArbeitnehmerInnen beitragen. Tätigkeiten werden heut-zu-tage immer mehr umfangreicher und verantwortungsreicher. Gesundheitliche Probleme sind dann die Folge und leider ein Trend am Arbeitsmarkt. Mit BGF Maßnahmen und Projekte kann man Ziele erreichen, die die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen merkbar steigert.
Vorteile der BGF für ArbeitnehmerInnen:
- steigert das Wohlbefinden aller Beteiligten
- Teambuilding
- Ausbau der persönlichen Gesundheitskompetenzen
- mehr Arbeitszufriedenheit
- positive Wirkung auf die eigene Gesundheit
- …
Vorteile der BGF für Unternehmen:
- Imagegewinn
- weniger Ausfalltage der Belegschaft
- weniger Konflikte
- geringere Fluktuation
- zufriedenere ArbeitnehmerInnen
- …
Was ist die Wiedereingliederungsteilzeit?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche mindestens drei Monate im selben Dienstverhältnis beschäftigt und mindestens 6 Wochen durchgehenden im Krankenstand (Arbeitsunfähigkeit) sind, haben nach Absprache und beidseitiger Einverständnis mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit, mit der Wiedereingliederungsteilzeit vom Krankenstand zurückzukommen.
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist für beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) freiwillig und bedarf der schriftlichen Vereinbarung!
Die Wiedereingliederungsteilzeit hat einen großen Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Beide Seiten können sich für eine bestimmte Zeit ansehen, ob eine Weiterführung der Tätigkeit möglich ist (zB. nach einem Arbeitsunfall)