Brandschutz im Betrieb
Es gibt kein Brandschutzgesetz! Die österreichische Rechtsordnung kennt kein Gesetz, welche den vorbeugenden Brandschutz im Betrieb umfassend regelt. Aber es gibt einige Landes- und Bundesgesetze, in denen Bestimmungen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Betrieb enthalten sind. Vieles wird auf ÖNORMEN und vor allem auf die TRVB (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz) verwiesen. Ebenso ist einiges in der OIB zu finden. Der Brandschutzbeauftragte und der Brandschutzwart können den Betriebsinhaber bei der Umsetzung der Brandvorschriften unterstützen.
Das Verbrennungsdreieck
Das Verbrennungsdreieck besteht aus 3 folgenden Elementen:
- Sauerstoff
- Brennstoff
- Zündquelle
Treffen nun alle drei Elemente aufeinander, kommt es zum Feuer oder Brand. Entfernt man ein Element, kann nie ein Feuer oder Brand entstehen. Dies sollte bei allen Vorhaben berücksichtig werden. Als Beispiel:

Der Unterschied zwischen Feuer und Brand ist ganz einfach erklärt: Ein Feuer ist gewollt herbeigeführt, ein Brand entsteht ungewollt und unkontrolliert.
Im Betrieb können von der Behörde zwei oder mehrere zuständige Personen ernannt, bzw. vorgeschrieben werden. Dies sind der Brandschutzwart und der Brandschutzbeauftragte.