Brandschutzwart (BSW)
Die Brandschutzwarte werden im §43 AStV geregelt.
Ab wann ist ein Brandschutzwart notwendig?
Die Behörde schreibt vor, ob und wie viele Brandschutzwart (BSW), bzw. Brandschutzbeauftragter (BSB) zu bestellen sind.
Wer kann Brandschutzwart werden?
Jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin, welcheR eine mindestens 6-8 stündige Ausbildung im Brandschutz absolviert hat (Ausbildung zum Brandschutzwart). Der BSW kann auch nachweislich vom BSB betriebsbezogen ausgebildet werden (Dauer ebenfalls 6-8 Stunden). Die absolvierte Ausbildung und auch alle weiteren Auffrischungen/Weiterbildungen im Brandschutz werden in einem Brandschutzpass dokumentiert und bestätigt.
Welche Aufgaben hat der Brandschutzwart?
- BSW haben die BSB in deren Aufgaben zu unterstützen
- Überwachung der Brandsicherheit innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte
Bestellung
Freiwillig kann jeder Arbeitgeber einen Brandschutzwart bestellen. Meist wird dieser jedoch von Behörden vorgeschrieben.
Brandschutzpass
Der Brandschutzpass ist gemäß der TRVB 117 O (Technische Richtline vorbeugender Brandschutz) nur 5 Jahre gültig. Bei Wahrnehmung einer Fortbildungsveranstaltung (Technik- oder Nutzungsseminar) spätestens im 5. Jahr kann der Brandschutzpass verlängert werden.
Sonderregelung
Es gibt gesonderte Regelungen bei landesgesetzlichen Vorschriften, wenn eine Betriebsfeuerwehr oder eine freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eingerichtet ist. Dies ist meist oft in größeren Werken, Betriebsstätten oder Einkaufzentren der Fall.