Arbeitskorb

Arbeitskörbe dürfen nur mit Kranen, mechanischen Leitern oder Hubstaplern Arbeitsmittel gehoben werden. Jeder Arbeitskorb und jedes Arbeitsmittel muss in Kombination zugelassen sein. Sprich: Ein Arbeitskorb von einem Stapler darf nicht automatisch mit einem Kran verwendet werden. Durch die folgenden zwei Bedingungen ist eine Kombination zugelassen: der Hersteller des in Frage kommenden Arbeitsmittel hat die Verwendung…

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Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung muss für die Tätigkeiten entsprechen und darf keine Gefährdung bewirken. Wenn die Art der Tätigkeit zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitskleidung erfordert, oder wenn eine starke Verschmutzung der Kleidung zu erwarten ist, ist diese vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Rechtliche Grundlagen: § 71 ASchG, § 14 GKV, § 6…

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Arbeitsinspektion (AI)

Die Arbeitsinspektion wird oft als Behörde des Grauens vorverurteilt, aber dem ist nicht so. Neben den Kontrollen, ob rechtliche Mindestvorschriften eingehalten werden, soll der Arbeitsinspektor auch verstärkt eine beratende Funktion in Fragen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz einnehmen. Nicht nur der Arbeitsinspektor schreibt Maßnahmen vor, sondern auch der Arbeitgeber selbst kann dies tun. Diese sind meist der…

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Arbeitshöhe

Bei Tätigkeiten, die stehend ausgeführt werden müssen, sind Arbeitshöhen zu empfehlen, die 5 bis 10 cm unter der Ellenbogenhöhe liegen. Diese beträgt bei Männern durchschnittlich 105 cm und bei Frauen 98 cm. Bei Arbeiten mit erhöhtem Krafteinsatz sollte die Arbeitshöhe bei 15 bis 40 cm unter der Ellenbogenhöhe sein. Grundlage: ÖNORM A8061

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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist die Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchführung der Arbeit. Es ist in zehn thematische Abschnitte unterteilt: §§ 1 bis 18: Allgemeine Bestimmungen §§ 19 bis 32: Arbeitsstätten und Baustellen §§ 33 bis 39: Arbeitsmittel §§ 40 bis 48: Arbeitsstoffe §§ 49 bis 59: Gesundheitsüberwachung §§ 60 bis…

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Arbeitnehmerschutz in Österreich

Ganz allgemein kann zwischen dem technischen Arbeitnehmerschutz und dem Verwendungsschutz unterschieden werden. Der technische Arbeitnehmerschutz wird im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Verordnungen geregelt und zielt auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchführung der Arbeit ab. Der Verwendungsschutz hat einen personenbezogenen Zugang und zielt auf den Schutz bestimmter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Zum…

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Arbeitnehmer und Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, gemäß der Unterweisung und Anweisungen der Arbeitgeber so zu arbeiten und sich so zu verhalten, dass Gefährdungen für sich und andere möglichst vermieden werden. Unfälle und Beinahe-Unfälle müssen gemeldet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dazu beitragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für sie selbst und andere im Betrieb optimal…

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Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz

Jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, aktiv über die Sicherheit und den Gesundheitszustand seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wachen und die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern. Das bloße Einhalten von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist aufgrund der Formulierung im ASchG nicht mehr möglich – es gibt auch sogenannte Schutzziele. Rechtliche Grundlage: ASchG (insbesondere § 3)

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Anhörung und Beteiligung

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend Sicherheit und Gesundheit anzuhören – dies ist die Anhörung. Die Beteiligung geht über die Anhörung hinaus und bedeutet Mitspracherecht bei bestimmten Entscheidungen wie der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe. Vor allem haben Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) das Beteiligungsrecht – wenn…

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Alleinarbeitsplätze

Bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr oder im Falle von abgelegenen Arbeitsplätzen darf eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer nur alleine beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung gewährleistet ist. Eine wirksame Überwachung kann je nach Situation durch Kontrollanrufe, Kontrollgänge, Personenüberwachungsanlagen oder andere technische bzw. organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden. Rechtliche Grundlage: § 61 Abs. 6 ASchG

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