Das Arbeitsstoffverzeichnis

Das Arbeitsstoffverzeichnis beinhaltet alle Stoffe, die im Betrieb vorkommen. Das können Produkte von Hersteller (zB. Nitroverdünnung) oder Stoffe die während der Arbeitsprozesse entstehen (zB. Schweißrauch) sein.

Gefährliche Arbeitsstoffe sind im §40 ASchG geregelt.  Die Ermittlung und Beurteilung dieser wird §41 ASchG geregelt.  

Gefährliche Arbeitsstoffe sind/können sein:

  • explosionsgefährliche,
  • brandgefährliche,
  • gesundheitsgefährdende und
  • biologische Arbeitsstoffe

Ein tolles Tool bietet hier die AUVA mit dem Arbeitsstoffverzeichnis. In diesem Tool können alle Sicherheitsdatenblätter (SDB) und mehrere Firmen angelegt werden. Ebenso ist es möglich, pro Firma auch noch Bereiche oder Arbeitsplätze anzulegen. In diesem Tool kann man nach bereits vorhandenen Arbeitsstoffen suchen und an den jeweiligen Betrieb anpassen. Eine Übersicht zur Ablage im SiGe-Dokument kann danach ganz einfach erstellt werden. Ein großer Vorteil ist, dass man selbst Arbeitsstoffe anlegen kann, welche dann von der AUVA auch geprüft werden – so ist man auf einer sicheren Seite. Hier geht es zum Tool: https://arbeitsstoffverzeichnis.auva.at/.

Natürlich kann man auch alle Arbeitsstoffe in einer einfachen Excel-Liste führen. Wichtig ist nur, dass man ein Verzeichnis führt und das den Gesetzen entspricht.