Ersthelfer (EH)

Die Ersthelfer werden im §40 AStV geregelt.

Ab wann sind Ersthelfer notwendig?

Bei bis zu 19 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer ist ein Ersthelfer erforderlich.

Arbeitnehmerzahl
von
Arbeitnehmerzahl
bis
Anzahl der
Ersthelfer
1191
20292
30393
40494
50595
je 10 weiteren AN+1

Abweichend zu der Anzahl an Ersthelfer in der Tabelle oben gilt für Büros oder vergleichbare Arbeitsplätze bei bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer ist ein Ersthelfer erforderlich.

Arbeitnehmerzahl
von
Arbeitnehmerzahl
bis
Anzahl der
Ersthelfer
1291
30492
je 20 weiteren AN+1

Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer ausreichende Anzahl an Ersthelfer anwesend ist.

Wer kann Ersthelfer werden?

Jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin, welcheR eine mindestens 16 stündige Ausbildung nach den Lehrplänen vom Österreichischen Roten Kreuz absolviert hat (Ausbildung zum Ersthelfer). Präsenz- oder Ausbildungsdienst beim Bundesheer gelten ebenso.

Muss ein Auffrischungskurz absolviert werden?

Ja. Binnen 4 Jahren muss eine mindestens 8 stündige Erste-Hilfe-Auffrischung, oder binnen 2 Jahren eine mindestens 4 stündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolviert werden. Die Auffrischung kann auch durch den Arbeitsmediziner durchgeführt werden.

Welche Aufgaben haben Ersthelfer?

Im Ernstfall Erste-Hilfe leisten.

  • Ruhe bewahren
  • Gefahren erkennen und Unfallstelle absichern
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Notruf absetzen
  • Wundversorgung durchführen
  • Basismaßnahmen durchführen