Pflichten des Arbeitgebers

Die Allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber werden im §3 ASchG geregelt.

Einige wichtige Pflichten des Arbeitgeber sind wie folgt:

Arbeitgeber müssen…

  • für Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgen
  • zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, sowie Integrität und Würde erforderliche Maßnahmen treffen
  • Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren treffen
  • Informieren und Unterweisen
  • eine geeignete Organisation bereitstellen
  • erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen
  • sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung zu informieren

und

  • Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn Arbeitnehmer auf Grund von ernsten, unmittelbaren und nicht vermeidbaren Gefahren ihre Tätigkeit einstellen, den Arbeitsplatz verlassen und erst wieder die Arbeit aufnehmen, wenn die Gefahren beseitigt wurden
  • Arbeitgeber dürfen keine Arbeitnehmer gefährden, wenn diese selbst Tätigkeiten in Arbeitsstätten oder auf Baustellen verrichten
  • Wenn der Arbeitgeber selbst nicht im notwendigen Umfang in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen anwesend ist, muss er eine geeignete Person beauftragen, die auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen achtet
  • Arbeitgeber haben für eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu sorgen, wenn Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht durch sonstige technische und organisatorische Maßnahmen vermieden oder begrenzt werden können
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Im Thema ArbeitnehmerInnenschutz gibt es viele Pflichten des Arbeitgebers, aber es gibt auch Pflichten für den Arbeitnehmer!