Pflichten des Arbeitnehmers
Die Pflichten des Arbeitnehmers werden im §15 ASchG geregelt.
Nicht nur den Arbeitgeber treffen Pflichten, auch Arbeitnehmer haben welche!
Einige wichtige Pflichten des Arbeitnehmers sind wie folgt:
- Arbeitnehmer haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, sowie der Integrität und Würde nach dem Bundesgesetz, den dazu erlassenen Verordnungen und behördlichen Vorschreibungen gebotene Schutzmaßnahmen gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benutzen
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, gemäß Unterweisungen die persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend zu benutzen
- Arbeitnehmer dürfen Schutzeinrichtungen nicht entfernen, außer Betrieb setzen oder verändern
- Arbeitnehmer dürfen sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können
- Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall und jeden Beinaheunfall melden
- Arbeitnehmer müssen festgestellte ernste oder unmittelbare Gefahren für Sicherheit und Gesundheit melden
- Arbeitnehmer müssen defekte Schutzeinrichtungen/-systeme melden
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Pflichten des Arbeitgeber