Präventivfachkräfte

Wer oder was sind Präventivfachkräfte (PFK)?

Das sind

Ebenso gibt es sonstige geeignete Fachleute, welche jedoch nicht unter die Präventivfachkräfte einzuteilen sind.

Ab wann benötigt man Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner?

Ab dem ersten Arbeitnehmer müssen Begehungen durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner erfolgen. Wenn mehr als 50. Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird das Präventionszeitmodel angewendet.

Die Präventionszeitberechnung gibt eine genaue Übersicht über die Berechnung.

Begehungsmodel: für Arbeitsstätten bis maximal 50 ArbeitnehmerInnen

In Arbeitsstätten bis max. 50 ArbeitnehmerInnen müssen Begehungen durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner erfolgen.

  • 1-10 ArbeitnehmerInnen in Büroräumlichkeiten, sowie auf Arbeitsplätzen mit vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen wie bei Büroarbeitsplätzen – mindestens alle drei Jahre
  • 1-10 ArbeitnehmerInnen – mindestens alle zwei Jahre
  • 11-50 ArbeitnehmerInnen – mindestens ein mal im Jahr
  • zusätzlich sind Begehungen erforderlich, wenn neue Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, etc. eingesetzt, oder auch wenn Lehrlinge und/oder Behinderte beschäftigt werden

Es gibt einen Service der AUVAsicher (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), welche die Begehung kostenlos anbietet und durchführt. Hierbei werden jedoch nur die notwendigsten gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Dies ersetzt keine eigene Sicherheitsfachkraft oder eigenen Arbeitsmediziner. Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder ein eigener Arbeitsmediziner können viel präziser und detaillierter auf die speziellen Bedürfnisse jeder Arbeitsstätte eingehen.

Präventionszeitmodel: für Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen

Die Aufteilung der Präventionszeit ist wie folgt pro Jahr zu berechnen:

  • mind. 40% der Präventionszeit durch Sicherheitsfachkräfte (SFK)
  • mind. 35% der Präventionszeit durch Arbeitsmediziner (AMED)
  • bis zu 25% der Präventionszeit durch sonstige geeignete Fachleute
Diagramm Aufteilung der Präventionszeit

Die Präventionszeit kann auf mehrere Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner aufgeteilt werden. Dies kann gemacht werden, wenn es auf Grund von fachlicher Kompetenz notwendig, und aus organisatorischen Gründen möglich ist.

Präventionszeit und Gefahrenklassen: für Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen

Zur Beurteilung und der Einstufung in die Gefahrenklassen ist eine genaue Prüfung der jeweiligen Gefährdungs- und Belastungssituationen an den einzelnen Arbeitsplätzen unerlässlich und die Ergebnisse der Evaluierung sind jedenfalls zu berücksichtigen.

Gefahrenklassen I, II, III
  1. Gefahrenklasse I sind Büroarbeitsplätze oder Arbeitsplätze mit vergleichbar geringen Gefährdungen und Belastungen wie zB. Banken, Hotelrezeption, Unternehmensberatung, Informationstechnologie, OrdinationsassistentInnen mit überwiegend organisatorischen Aufgaben. Arbeiten im Einzelhandel können nur dann in Gefahrenklasse I eingestuft werden, wenn keine oder nur geringe manuelle Lasthandhabung erforderlich ist und überwiegend Aufgaben zu erledigen sind, die mit administrativen Aufgaben vergleichbar sind. Nicht in Gefahrenklasse I fallen daher z.B. Kassenarbeitsplätze in Selbstbedienungsläden, Arbeitsplätze an Feinkosttheken oder Arbeitsplätze, an denen schwere Lasten händisch bewegt werden müssen.
  2. Gefahrenklasse II sind alle sonstigen Arbeitsplätze
  3. Gefahrenklasse III sind ArbeitnehmerInnen, die mind. 50x im Jahr Nachtarbeit für mind. je 6 Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr leisten.

Hier finden Sie eine Auflistung einiger Beauftragte im Unternehmen.

Präventivfachkräfte sind Teil des Arbeitsschutzausschuss.