Schutzbedürftige Personen
In der Arbeitsplatzevaluierung sind diese Personen besonders zu berücksichtigen. Gab es zum Zeitpunkt der Erstellung der Evaluierung keine dieser Personen im Betrieb, so muss unverzüglich eine Nachevaluierung durchgeführt werden. Eine Mutterschutzevaluierung ist aber sofort durchzuführen, sobald die erste Frau im Betrieb beschäftigt wird – nicht erst wenn diese Schwanger ist.
Besonders schutzbedürftige Personen sind:
- werdende Mütter (MSchG – Mutterschutzgesetz)
- Jugendliche und Lehrlinge (KJBG – Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz)
- Behinderte (BEinstG – Behinderteneinstellungsgesetz)