Betriebliche Wiedereingliederung

Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederungsteilzeit ist für bereits im Betrieb angestellte ArbeitnehmerInnen. Nicht für Neuanstellungen!

Diese soll ArbeitnehmerInnen helfen, wieder in den ursprünglichen Job zurückzukehren.

Wie wollen es uns zwar nicht vorstellen, aber hier ein kleines Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsunfall oder einen Privatunfall und fällt ein paar Monate aus mit Reha usw. Nach einigen Monaten der Arbeitsabwesenheit ist es für Menschen oft schwierig, von 0 auf 100 wieder in das Arbeitsleben einzusteigen. Und hier kommt die Wiedereingliederungsteilzeit ins Spiel.

ArbeitnehmerInnen können bereits nach mind. 6 Wochen durchgehenden Krankenstand mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme in den Betrieb zurück kommen.

Je nach Krankheit und Krankheitsverlauf macht es Sinn, eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer mit der Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Betrieb wieder einzugliedern. Dabei kann man die Arbeitsstunden reduzieren und die/der ArbeitnehmerIn erhalten ein Wiedereingliederungsgeld auf die zu vor bezahlten Stunden in Form eines Ausgleiches von 60% der Bemessungsgrundlage) durch den Krankenversicherungsträger.

Planung

Planung & Abklärung

Freiwilligkeit

Die Wiedereingliederung ist beidseitig freiwillig. Dienstgeber und Dienstnehmer müssen der Wiedereingliederung schriftlich zustimmen - dies ist die Grundlage für weitere Maßnahmen.

Es wird eine befristete Arbeitszeitreduktion vereinbart.

Rechtsanspruch gibt es in Österreich für eine derartige Teilzeitvereinbarung nicht.

Es darf in den letzten 18 Monaten keine Vereinbarung über eine Wiedereingliederungsteilzeit geben.

Finanzierung & Geldleistungen

Wiedereingliederungsgeld

Die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger das Wiedereingliederungsgeld beantragen. Dies ist für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit neben dem entsprechend aliquotierten Entgelt der Arbeitszeitreduktion.

Rechenbeispiel:
Bruttogehalt vor Erkrankung: € 2.000,-
17% Zuschlag für Sonderzahlungen = € 2.340,- (Bemessungsgrundlage)
davon 60% = € 1.404,- (erhöhtes Krankengeld)

Die Wiedereingliederung wird auf 50% Arbeitszeitreduktion vereinbart. Das ergibt dann ein Wiedereingliederungsgeld von € 702,- zusätzlich zum aliquotierten neuen Gehalt.

Finanzierung
Vereinbarung

Vereinbarung

Wiedereingliederungsteilzeit

Die Vereinbarung der Wiedereingliederungsteilzeit muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Somit bleibt die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer pflichtversichert und hat eine Teilpflichtversicherung bei der Pensionsversicherung. Für die Pensionsversicherung gibt es eine eigene Berechnung, wo gewährleistet werden soll, dass gleich viel weiter in die Pension einbezahlt wird, als vor der Erkrankung bzw. Wiedereingliederungsteilzeit.

Die Teilpflichtversicherung ist nicht vom Dienstgeber zu finanzieren, es ist keine Beitragsabrechnung erforderlich.

Übersicht

Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit

  • Durchgehender Krankenstand von mindestens sechs Wochen im selben Dienstverhältnis
  • Bestehendes Dienstverhältnis seit zumindest drei Monaten (zum ­selben Dienstgeber)
  • Arbeitsfähigkeit zum Antrittszeitpunkt (ärztliche Bestätigung)
  • Beratung über Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit durch fit2work (kann entfallen, wenn ein Arbeitsmediziner des Betriebes oder das arbeitsmedizinische Zentrum dem Wiedereingliederungsplan und der -vereinbarung zustimmt)
  • Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes
  • Schriftliche Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer (Einbeziehung bzw. Einladung des Betriebsrates, sofern eingerichtet)
  • Bewilligung des Wiedereingliederungsgeld durch den chef- bzw. kontrollärztlichen Dienst des zuständigen Krankenversicherungsträgers (medizinische Zweckmäßigkeit muss gegeben sein)

Rahmenbedingungen der Wiedereingliederungsvereinbarung:

  • Herabsetzung der ursprünglichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 % und höchstens 50 % (= Bandbreite der Reduktion; abweichende Vereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig)
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit nicht unter zwölf Stunden
  • Monatliches Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Dauer von mindestens einem bis (vorerst) maximal sechs Monate (einmalige Verlängerung von einem bis drei Monate möglich)
Überblick
Pflichten und Arbeitsdruck

Pflichten

Erforderliche Meldungen

Genauere Details hierzu können auf der Seite der Gesundheitskasse entnommen werden.

Vereinbarung Wiedereingliederung - Formular der SV

Informationen & Formulare

Viele weiterführende Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite der österreichischen Gesundheitskasse.

Vereinbaren Sie gleich Ihr kostenloses Erstgespräch

In einem Erstgespräch können wir nähere Details besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.