Sicherheitsfachkraft (SFK)

Die Ausbildung der Sicherheitsfachkraft ist in der SFK-VO geregelt.

Der Einsatz einer Sicherheitsfachkraft (SFK) (oder auch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Präventivfachkraft, Sicherheitstechniker genannt) ist gesetzlich geregelt und ab dem ersten Arbeitnehmer erforderlich. Es gibt zwei Modelle, je nachdem wie groß das Unternehmen ist. Genaueres können Sie hierzu in unserem Beitrag Präventivfachkräfte nachlesen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Auszug):

Sicherheitsfachkräfte beraten Unternehmen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung. Ebenso unterstützen Sie den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten. Bei Begehungen wird auf Sicherheitseinrichtungen, Brandschutz und Arbeitsbedingungen geachtet und sämtliche Erkenntnisse und Missstände in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht wird dann dem Arbeitgeber und gegeben falls der Sicherheitsvertrauensperson übergeben. Beratungen über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, zu Berufskrankheiten und Arbeitshygiene werden ebenfalls durchgeführt. Sicherheitsfachkräfte übernehmen auch organisatorische Aufgaben wie zB. die Koordination verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen, helfen bei der Organisation von Erste-Hilfe-Kursen, halten Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung usw.

Sicherheitsfachkräfte sind Teil des Arbeitsschutzausschuss.