Sonstige geeignete Fachleute

Es gibt eine Vielzahl an sonstige geeignete Fachleute (Experten), welche für jeden Betrieb/jede Arbeitsstätte individuell zu bestellen sind. Oft sind diese Personen gesetzlich verpflichtend zu bestellen, oder können via Behörden vorgeschrieben werden. Natürlich können auch viele dieser Personen freiwillig und im Interesse des Betriebes ernannt werden.

Sonstige geeignete Fachleute sind zB.

  • Arbeitspsychologen
  • Ergonomen
  • Abfallbeauftragter
  • Umweltschutzbeauftragter
  • Gefahrengutbeauftragter
  • Abwasserbeauftragter
  • Beauftragter für biologische Sicherheit
  • Giftbeauftragter
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • Aufzugswärter
  • Laserschutzbeauftragter
  • Kesselwärter
  • Technischer Sicherheitsbeauftragter
  • Krankenhaushygieniker

Die hier aufgelisteten beauftragten Personen im Unternehmen sind mit bestem Wissen aus den verschiedensten Gesetzen zusammengefasst. Keine Gewähr auf Vollständigkeit.

Siehe auch: