Unterweisungen
Unterweisungen sind im §14 ASchG geregelt.
Allgemeines zur Unterweisung?
Durch Mitwirkung aller Beteiligten kann ein wirksamer Arbeitsschutz erreicht werden. Zur Verringerung oder Beseitigung von Gefahren und Belastungen ist eine ausreichende Schulung durch den Arbeitgeber notwendig. Hier gibt es auch spezielle Pflichten des Arbeitnehmers.
- Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein.
- Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und Entstehung neuer Gefahren angepasst sein.
- Bei unzureichenden deutschen Sprachkenntnisse ist diese in der Muttersprache des Arbeitnehmers durchzuführen.
- Die Unterweisung muss Maßnahmen zu absehbaren Betriebsstörungen beinhalten.
- Sie muss in verständlicher Form und dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer angepasst erfolgen.
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese inhaltlich verstanden worden ist.
- Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen, am besten schriftlich.
Wann muss unterwiesen werden?
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
- bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln
- nach Unfällen oder nach Beinahe Unfällen, wenn es zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich sein kann
- bei Einführung neuer Arbeitsstoffe
- bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
Sie muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Ist die Unterweisung Arbeitszeit oder Freizeit?
Die erforderliche Zeit ist Arbeitszeit.